Verpackungsgesetz

Kundeninformation gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG

Hinweis nach § 15 Abs. 1 VerpackG:

Die Verpackungen dieser Produkte dürfen nicht über die kommunale Abfallsammlung (z.B. Gelber Sack, Blaue Tonne usw.) entsorgt werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, diese kostenfrei bei uns zurückzugeben (Frachtkosten gehen zu ihren Lasten). Über diese alternative Rücknahmemöglichkeit der Altverpackungen soll erreicht werden, dass diese einer vom Haushaltsabfall getrennten Sammlung zugeführt werden, damit sie ordnungsgemäß verwertet bzw. wiederverwendet werden können.

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