Verhaltenskodex
Als international tätiges, traditionsreiches Unternehmen legt ERICHSEN großen Wert auf ethisch korrektes Verhalten. Somit sichern wir bei ERICHSEN die Basis für fachlich fundierte und rechtlich korrekte Geschäftsbeziehungen sowie nachhaltig unseren unternehmerischen Erfolg.
Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften in allen Ländern, in denen wir tätig sind, ist für uns selbstverständlich und ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur. Verlässlichkeit und Loyalität gegenüber unseren Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen, Kunden/Kundinnen, Partnern/Partnerinnen und Lieferanten/Lieferantinnen sind Stärken, die wir gemeinsam bewahren wollen.
Der hier zum Download hinterlegte Verhaltenskodex der DMB Dr. Dieter Murmann Beteiligungsgesellschaft mbH, dessen Holding wir angehören, bildet die Leitlinie für das Handeln aller Unternehmungen der Erichsen Group. All unsere Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Geschäftspartner/Geschäftspartnerinnen sind dazu angehalten, diesen Kodex zu kennen und ihn bei ihrer täglichen Arbeit zu befolgen.
Verhaltenskodex für Lieferanten
Mit dem Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct, SCoC) kommuniziert ERICHSEN seine Erwartungen an Lieferanten. Der Verhaltenskodex für Lieferanten bildet als Fremdverpflichtung die Schnittstelle zwischen den Nachhaltigkeitswerten und -zielen des eigenen Unternehmens und dem gewünschten Verhalten der Lieferanten.
SpeakUp Line
Kunden/Kundinnen, Lieferanten/Lieferantinnen und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen bieten wir mit der Erichsen Group SpeakUp Line ein Hinweisgebersystem. Das System ermöglicht es, eventuelle Complianceverstöße rund um die Uhr anonym zu melden und auf Missstände hinzuweisen.
Kontakt: compliance@erichsen.de

Menschenrechte
Wenn Sie in Bezug auf ERICHSEN einen Verdacht oder begründeten Hinweis auf Verletzung der Menschenrechte haben, wenden Sie sich bitte an unseren Menschenrechtsbeauftragten.
Menschenrechtsbeauftragter
Ludger Wahlers
Kontakt: human.rights@erichsen.de
Verpackungsgesetz (VerpackG) Kundeninformation gemäß § 15 Absatz 1 VerpackG
Hinweis nach § 15 Abs. 1 VerpackG:
Die Verpackungen dieser Produkte dürfen nicht über die kommunale Abfallsammlung (z.B. Gelber Sack, Blaue Tonne usw.) entsorgt werden. Sie haben stattdessen die Möglichkeit, diese kostenfrei bei uns zurückzugeben (Frachtkosten gehen zu ihren Lasten). Über diese alternative Rücknahmemöglichkeit der Altverpackungen soll erreicht werden, dass diese einer vom Haushaltsabfall getrennten Sammlung zugeführt werden, damit sie ordnungsgemäß verwertet bzw. wiederverwendet werden können.